Brandschutz und Feuerschutz sind ein Teil von einzigartigem Schutzsystem und Rettungsystem von Menschen und materiellen Guettern vor Naturgefahren und anderen Gefahren in Federation BIH festgelegt im Gesetz ueber den Schutz und Retung von Menschen und materiellen Guettern vor Naturgefahren und anderen Gefahren ("Amtsblatt von Federation BIH“ nr. 39/03 und 22/06), und deshalb werden Feuerschutz und Brandschutz organisiert im Rahmen diesen Systems, in der Art vorgeschrieben von dem Gesetz.
Entscheidungen/Loesungen
Euroing d.o.o.besitzt einen Entschluss von Bundesministerium fuer Stadtplanung fuer Durchfuehrung von fachkuendigen Angelegenheiten aus der Abteilung des Brandschutzes gemaess dem Gesetz ueber Brandschutz und Feuerschutz (FBIH Amtsblatt 64/09) fuer folgenden Handlungen:
- Erstellung von der Brandgefahr Schaetzung
- Erstellung von dem Plan fuer den Brandschutz laut Artikel 21. Absatz 3. Und laut Artikel 22. Und Artikel 45. Des Gesetzes
- Erstellung von Elaborat ueber den Brandschutz laut Artikel 31. Absatz 3. Und laut Artkel 32. Absatz 2. Des Gesetzes
- Erstellung von Elaborat ueber den Brandschutz auf der Baustelle
- Erstellung von allgemeinen Akten ueber den Brandschutz
- Aushaendingung von fachlichen Beurteilung der Projektdokumentation
- Aushaendigung von der fachlichen Meinung unter dem Aspekt der Anwendung von Massnahmen fuer den Brandschutz