Euroing d.o.o. besitzt den Beschluss des Bundesministeriums fuer Landwirtschafft, Wasserwirtschafft und Forstwirtschafft fuer Handlungen fuer die Erstellung von der Dokumentation aufgrund welche Wasser Akten ersytellt werden fuer die Gebeauden gemaess dem Gesetz ueber Wasserverbaende Amtsblatt FBiH 70/06 , und diese sind die folgenden: a. Vorherige Wasserrechtliche Gestattung b. Wasserrechtliche Gestattung c. Gewaesserbenutzungserlaubnis
Handlungen die immer Wasserrechtlichen Akten erfordern:
Wasserrechtlichen Akten: vorherige wasserrechtliche Gestattung, waserrechtliche Gestattung und Gewaesserbenutzungserlaubnis sind erforderlich fuer jedes Gebrauch vom Wasser das den allgemeinen Umfang ueberschreitet, unabhaengig von ihren Einfluss auf folgenden Handlungen:
- Wasserfang in allen Wirtschafftszweigen und Diensten besonders fuer die Industrie und Energetik, Landwirtschafft, Wasserversorgung, Dienstleistungbereiche die in der technologischen Prozedur Wasser nuetzen, Tourismus,
- Entlassung von Abwasser in oberfllaechliche Gawaesser
- Indirekte Entlassung von Abwasser in Grundwasser
- Verstarkte kuenstliche Ernaehrung von Grundwasser
- Herausziehen von Material aus dem Fliessgewaesser
- Bau von Einrichtungen fuer die Nuetzung der Wasserkraft
- Dauerhafte Hochebung vom Wasserniveau dass in Ueberflutung vom trockenem Grund resultiert
- Bau von Einrichtungen fuer Hochwasserschutz
- Bau von Strassen (Strassen und Gleis) einschliesslich Waldwege
- Bau von Bruecken und anderen Einrichtungen oberhalb vom Fliessgewaessern oder in Fliessgewaessern
- Bau oder Gestaltung von Muelldeponie