Ausbildung von Mitaerbeitern im Bereich des Arbeitschutzes
Ausbildung fuer die Mitaerbeitern auf sichere Art gemaess dem Artikel 40 des Gesetzes ueber den Arbeitschutz („Amtsblatt SRBiH“ nummer 22/90). Die Mitarbeiter nehmen Teil an dem obligatorischem Unterricht. Danach haben sie eine Pruefung.Die Mitarbeitern die Pruefung erfolgreich absolviert haben bekommen den gehoerigen Zertifikat.